Elektronische
Zugangseröffnung


 

Elektronischer Rechtsbehelf:

1. Elektronischer Widerspruch: Derzeit besteht systembedingt noch keine Möglichkeit, einen Widerspruch gegen einen zugegangenen Bescheid auf elektronischem Weg zu übermitteln. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.

2. Elektronische Klageerhebung: Nähere Informationen zur Klageerhebung auf elektronischem Weg ist der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entnehmen (www.vgh.bayern.de).