Verwaltungskosten Satzung




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Für Tätigkeiten (Amtshandlungen) im eigenen Wirkungskreis erhebt die Büchelberger Gruppe Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis.

Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 15 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 17.04.2021 veröffentlicht.

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