Wasserzähler



Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt einmal jährlich. Hierzu erhalten alle Kunden ab Mitte Dezember jeden Jahres eine eigens zugesandte Ablesekarte zur Eintragung des Zählerstandes und zur portofreien Rücksendung an den Zweckverband.

Alternativ können Sie uns den Zählerstand auch online über die Eingabemaske „Online-Zählerstandsmeldung“ mitteilen. Die Online-Maske ist nur im Erfassungszeitraum Dezember bis Januar freigeschaltet.

Lesen Sie den Wasserzähler bitte wie folgt ab:

  • Notieren Sie den Zählerstand ohne Kommastellen
  • Notieren Sie die Zählernummer

Im Verbandsgebiet sind derzeit verschiedene Wasserzählertypen vorzufinden. So kommen auch fernauslesbare Ultraschallwasserzähler zum Einsatz, welche durch den Zweckverband (ohne Hausbetretung) ausgelesen werden. Hier müssen unsere Kunden selbst nicht tätig werden.



 
 

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Die büchelberger Gruppe hat sich in Zeiten fortschreitender Digitalisierung entschieden, bei Zählerwechsel ab dem Jahr 2023 die bisher zum Einsatz gekommenen mechanischen Wasserzähler durch fernauslesbare Ultraschallwasserzähler zu ersetzen. Diese bieten neben hygienischen Vorteilen auch eine genauere Verbrauchsmengenermittlung und die Möglichkeit weiterer wichtiger Funktionen, wie z. B. die Leckageerkennung durch laufende Heizungs-/Sicherheitsventile oder Spülkästen. Eine schnellere Lokalisation und Verlustkontrollen sind somit möglich. Natürlich können Sie auch weiterhin direkt am Zähler Ihre Verbrauchswerte ablesen.

Kunden deren Wasserzähler entsprechend der Eichfrist zum Wechsel anstehen, erhalten nun diesen neuen elektronischen Wasserzähler mit Fernauslesungsmodul.

Der Wasserzählerwechsel wird von unseren eigenen Mitarbeitern ausgeführt. Wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Sie müssen selbst keinen Termin mit uns vereinbaren.

Weitere Informationen incl. einer Bedienungsanleitung zum elektronischen und funkauslesbaren Wasserzähler können Sie hier nachlesen:    Ihr neuer Wasserzähler Hydrus 2.0


Antrag auf Wasseranschluss


Für die Herstellung eines Neuanschlusses, für einen Bauwasserantrag oder für eine Änderung bzw. Reparatur eines vorhandenen Wasseranschlusses ist ein entsprechender Antrag bei der Büchelberger Gruppe zu stellen.

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der geplanten Ausführung beim Zweckverband inclusive der notwendigen Angaben und Unterlagen (wie genehmigter amtl. Lageplan, Baugenehmigung, Gebäudegrundrisse, Gebäudequerschnitte, Installateurstempel) sowie mit den Unterschriften vom Antragsteller, Grundstückseigentümer und der Installateurfachkraft beim Zweckverband eingereicht werden.

Verwenden Sie bitte hierzu folgendes Formblatt:

Zur Ansicht des Antrages auf Wasseranschluss klicken Sie hier 

Bitte beachten Sie, dass ohne Angabe eines Installateurunternehmens, Pläne und der Originalunterschriften kein Antrag bearbeitet werden kann. Bei Fragen rund um den Hausanschluss können Sie uns gerne auch über E-Mail info@buechelbergergruppe.de  kontaktieren.

Folgende Bearbeitungszeiten sind, bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen, einzuplanen:

  • Bauwasser: ca. 2 Wochen bis zur Ausführung
  • Hausanschluss: ca. 3 Wochen bis zur Ausführung
  • Fertigmeldung/Zählersetzung: ca. 3 Wochen bis zur Ausführung

 

Fertigmeldung einer Wasserinstallation


Entsprechend § 11 der Wasserabgabesatzung darf die Errichtung der Hausinstallationsanlage nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das im Installateurverzeichnis der Reckenberg-Gruppe/Büchelberger Gruppe oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist.

Der Grundstückseigentümer*in hat die Inbetriebsetzung der Anlage beim Zweckverband über das Installationsunternehmen zu beantragen. Das Installationsunternehmen bestätigt somit vor Einbau des Wasserzählers die ordnungsgemäße Errichtung und Fertigstellung der Hausinstallation unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik.

Verwenden Sie bitte hierzu das Formblatt „Fertigmeldung einer Wasserinstallation“.

Zur Ansicht der Fertigmeldung klicken Sie hier

Der Anschluss der Anlage an das Verteilungsnetz und die Inbetriebsetzung erfolgen durch den Zweckverband.