Die Wasserabgabesatzung (WAS) regelt die grundsätzlichen Vorgaben für den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung der Büchelberger Gruppe.
Die WAS wurde im Amtsblatt Nr. 15 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 17.04.2021 veröffentlicht.
Die 1. Änderungssatzung vom 07.02.2024 wurde im Amtsblatt Nr. 7 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 17.02.2024 veröffentlicht.