Veranlasst durch die immer dichter werdende, stark zunehmende Besiedlung und den Wunsch nach Verbesserung der hygienischen und sanitären Verhältnisse für Mensch und Tier, schlossen sich die Gemeinden Altenmuhr, Büchelberg, Neuenmuhr und Laubenzedel zu einem Zweckverband für die Errichtung einer zentralen Wasserversorgungsanlage zusammen.
Die Hygiene des damaligen Trinkwassers ließ stark zu wünschen übrig, dies beweisen Typhusfälle, die vor der Errichtung des Wasserwerks aufgetreten waren. Besonders die häufig über die Ufer tretende Altmühl mit ihrem verunreinigten Wasser verschmutzte die damaligen Hausbrunnen mehrmals im Jahr.
Aufgrund dieser Bedingungen schlug das Landratsamt Gunzenhausen mit einem Schreiben vom 16. Mai 1961 die Bildung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Büchelberger Gruppe vor. Dieser bedeutende Entschluss wurde am 23. Mai 1961 organisatorisch mit der Gründung des Zweckverbandes in die Tat umgesetzt.
1961 wurde mit dem Bau von zwei Brunnen und den Ortsnetzleitungen begonnen und die Gesamtanlage bis 1966 abschnittsweise in Betrieb genommen.
Entsprechend § 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes sind die Organe der Büchelberger Gruppe:
Verbandsversammlung
Die Verbandsräte setzen sich aus den zwei Mitgliedsgemeinden wie folgt zusammen:
Verbandsräte 11
Nachname | Vorname | Gemeinde/Stadt | Funktion |
Buck | Max | Gemeinde Muhr am See | Verbandsrat |
Burger | Stefan | Gemeinde Muhr am See | Verbandsrat |
Fitz | Karl-Heinz | Stadt Gunzenhausen | Verbandsrat |
Jung | Manfred | Gemeinde Muhr am See | Verbandsrat |
Löffler | Georg | Gemeinde Muhr am See | Verbandsrat |
Lutz-Werner | Elke | Gemeinde Muhr am See | Verbandsrätin |
Ortner | Manfred | Stadt Gunzenhausen | Stellv. Verbandsvorsitzender |
Rampe | Dieter | Gemeinde Muhr am See | Verbandsvorsitzender, 1. Bürgermeister |
Reitmaier | Peter | Stadt Gunzenhausen | Verbandsrat |
Romanowski | Harald | Stadt Gunzenhausen | Verbandsrat |
Schicker | Doris | Gemeinde Muhr am See | Verbandsrätin |
Verbandsvorsitzender
Bürgermeister Dieter Rampe
Geschäftsleitung
Christof Lautner
Die Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung regelt § 4 der Verbandssatzung:
Daraus leiten sich unsere Unternehmensziele ab.
Diese stehen auf fünf Säulen:
Die Satzungen der Büchelberger Gruppe finden Sie im Downloadbereich.
Die Verbandssatzung regelt u. a. den räumlichen Wirkungsbereich, die Aufgaben der Büchelberger Gruppe und der Verbandsmitglieder, nennt die Verbandsorgane und deren Zuständigkeiten und legt die Wirtschafts- und Haushaltsführung fest.
Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 15 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 17.04.2021 veröffentlicht.